Die DSGVO verpflichtet Unternehmen nicht nur dazu, personenbezogene Daten sicher zu verarbeiten, sondern auch, sie zu löschen, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Diese Löschpflicht besteht unabhängig davon, ob ein Antrag der betroffenen Person vorliegt.
Geregelt ist dies in Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO („Speicherbegrenzung“):
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Zusätzlich haben betroffene Personen das Recht, die Löschung ihrer Daten aktiv zu verlangen (Art. 17 DSGVO). Diesem Wunsch muss entsprochen werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – zum Beispiel nach dem HGB oder der AO – dagegensprechen. Während solcher Fristen dürfen die Daten nicht gelöscht werden.
Mit einem individuellen Datenlöschkonzept in Marktmeister Pro können Sie diese Anforderungen systemseitig abbilden. Dabei können Fristen hinterlegt und automatische Prüfungen eingerichtet werden, die nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer die Löschung von Daten automatisieren.
Bitte beachten Sie: Die automatische Löschfunktion ist kein Bestandteil des Standardumfangs, sondern eine zusätzliche Anpassung, die individuell eingerichtet werden muss. Das Löschkonzept muss kundenseitig definiert werden.
🔍 Hinweis:
Dieser Schulungstext dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zur konkreten Auslegung der DSGVO oder zur Erstellung eines vollständigen Löschkonzepts empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem spezialisierten Rechtsberater. Sie sind selbst verantwortlich für die Verwaltung und Löschung Ihrer Daten in Marktmeister Pro. Ihr Consultant hat keinen externen Zugriff auf Ihre Daten und kann keine Löschungen für Sie durchführen. Die datenschutzkonforme Umsetzung obliegt allein Ihrer Verantwortung.